Wer zum Notar geht, soll vorher wissen, woran er ist.
Deshalb sind Notarkosten in Deutschland nicht verhandelbar, sondern bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
Ich darf weder mehr noch weniger berechnen als vorgesehen – unabhängig davon, wie aufwendig Ihr Anliegen ist. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen, wonach sie sich berechnen und warum eine notarielle Urkunde oft günstiger ist als die Alternative.
