Gesellschaftsrecht

Rechtssicher unternehmen

Rechtssichere Beratung für Unternehmer und Gesellschaften

Notar Ralf Korte im Gespräch mit einer Mitarbeiterin im Empfangsbereich des Notariats

Unternehmerische Entscheidungen erfordern nicht nur wirtschaftliches Denken, sondern auch rechtliche Weitsicht.

Ob Unternehmensgründung, gesellschaftsrechtliche Veränderungen, Eintragungen im Handelsregister oder die Planung einer Unternehmensnachfolge – ich begleite Sie bei allen notariellen Angelegenheiten mit fachlicher Kompetenz, Unabhängigkeit und dem Blick für eine rechtssichere Gestaltung.

Mein Ziel ist es, für Sie rechtssichere und praktikable Lösungen zu schaffen, die den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht werden.

Unternehmensgründung und Wahl der passenden Rechtsform

Weichen richtig stellen

Bereits bei der Gründung eines Unternehmens werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Die Wahl der geeigneten Rechtsform beeinflusst unter anderem Haftung, Unternehmensführung, Finanzierung sowie steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Ich berate Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform und begleite Sie von der Gründung bis zur notariellen Beurkundung der erforderlichen Verträge und Erklärungen.

Der rechtssichere Weg in die Unternehmensgründung

Kurz erklärt

Aus einer Idee wird ein Unternehmen – und damit stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen. Das Video zeigt, wie Gründungsdokumente für GmbH und UG entstehen, welche Rolle die notarielle Beurkundung dabei spielt und wie Sie von Anfang an auf einem verlässlichen Fundament stehen.

Firmenname

Unverwechselbar firmieren

Der Firmenname ist die rechtliche Bezeichnung Ihres Unternehmens und muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er muss unterscheidungskräftig sein und darf keine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Unternehmen begründen.

Ich unterstütze Sie bei der Wahl eines zulässigen Firmennamens und übernehme die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister.

Handelsregister­anmeldungen

Elektronisch eingereicht

Viele Veränderungen innerhalb eines Unternehmens müssen im Handelsregister eingetragen werden. Ich bereite die erforderlichen Anmeldungen vor, beglaubige oder beurkunde die notwendigen Erklärungen und reiche diese elektronisch beim zuständigen Registergericht ein.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Gründung von Gesellschaften
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Erteilung oder Widerruf von Prokura
  • Änderung des Firmennamens
  • Sitzverlegung
  • Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen
  • Änderungen im Gesellschafterbestand
  • Satzungsänderungen bei Kapitalgesellschaften

Während des gesamten Verfahrens begleite ich Sie und stehe Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Umfangreicher Stapel Vertragsunterlagen mit Registerreitern und Füllfederhalter auf einem SchreibtischMit KI generiert

Gesellschaftsrecht und Unternehmens­entwicklung

Strukturen anpassen

Unternehmen entwickeln sich stetig weiter. Neue Gesellschafter treten ein, Geschäftsanteile werden übertragen oder die Gesellschaftsstruktur wird an neue wirtschaftliche Anforderungen angepasst.

Ich begleite Sie unter anderem bei:

  • der Gründung von Gesellschaften,
  • der Änderung von Gesellschaftsverträgen,
  • der Übertragung von Geschäftsanteilen,
  • der Aufnahme oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern,
  • Kapitalmaßnahmen,
  • Verschmelzungen und Umwandlungen sowie
  • weiteren gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen.

Dabei achte ich auf eine rechtssichere Gestaltung, die Ihre Interessen und die aller Beteiligten berücksichtigt.

Zwei notarielle Urkunden, mit schwarz-rot-goldener Schnur und Siegel verbundenMit KI generiert

Unternehmensnachfolge

Übergabe frühzeitig planen

Die frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist entscheidend für den langfristigen Fortbestand eines Unternehmens. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich individuelle Lösungen, die sowohl gesellschaftsrechtliche als auch erbrechtliche Aspekte berücksichtigen.

Mein Ziel ist es, den Übergang auf die nächste Generation oder einen geeigneten Nachfolger rechtssicher zu gestalten und gleichzeitig die Interessen Ihrer Familie, Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens zu wahren.

Was Unternehmer häufig fragen

Kurz beantwortet

GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Die GmbH zählt zu den sogenannten Kapitalgesellschaften (vs. „Personengesellschaften“) und ist die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Die GmbH verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt, sie ist rechtlich selbständig, hat eigenes Vermögen und tritt im eigenen Namen auf. Rechtlich spricht man auch von einer „juristischen Person“. Anders als bei anderen Gesellschaften (z. B. OHG, GbR oder KG) haften bei der GmbH nicht die Gesellschafterinnen/Gesellschafter persönlich, sondern die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Sie können die GmbH alleine oder mit mehreren Personen gründen und sind bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags weitgehend frei. Die GmbH ist damit sehr flexibel und kann sich in aller Regel unproblematisch Ihren speziellen Bedürfnissen anpassen. Während die Gründer/innen/Teilhaber/innen einer GmbH auch „Gesellschafter/in“ genannt werden, wird die GmbH nach außen durch ihre(n) „Geschäftsführer/in(nen)“ vertreten.

UG (haftungsbeschränkt) steht für „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH. Sie können eine UG (haftungsbeschränkt) schon mit einem Euro Stammkapital gründen. Aus diesem Grund wird die UG (haftungsbeschränkt) manchmal auch als „Mini-GmbH” oder „Ein-Euro-GmbH” bezeichnet. Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Jahr eine Rücklage in Höhe von 25 % des Gewinns des Unternehmens gebildet wird. Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten im Wesentlichen dieselben Regelungen wie für die GmbH.

  1. Sind alle Vorbereitungen getroffen, um Ihre GmbH zu gründen, geht es auch schon in den Notartermin und damit zur eigentlichen Gründung. Nach der notariellen Beurkundung existiert zunächst einmal eine „Vor-Gesellschaft“ oder „Vor-GmbH“. Denn: In ihrer Rechtsform als GmbH entsteht die Gesellschaft erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Zwischen der Gründung beim Notar und der Eintragung in das Handelsregister führt die Gesellschaft deshalb zwar schon die Firma der künftigen GmbH, allerdings mit einem die Gründungsphase klarstellenden Zusatz („in Gründung” oder „i. G.”).
  2. Nach der Beurkundung der Gründung erhalten Sie eine Abschrift Ihrer individuellen Gründungsurkunde von Ihrer Notarin oder Ihrem Notar. Damit können Sie das Geschäftskonto der Gesellschaft bei Ihrer Bank eröffnen und das Stammkapital einzahlen.
  3. Ist die Einzahlung des Stammkapitals nachgewiesen, veranlasst Ihr Notar die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht. Mit ihrer Eintragung wird aus Ihrer GmbH in Gründung eine vollwertige GmbH – eine unabhängige und voll rechtsfähige juristische Person.
  4. Direkt im Anschluss an die GmbH-Gründung müssen Sie eine Steuernummer beantragen, damit Sie Ihren steuerlichen Anzeigepflichten nachkommen und Rechnungen stellen können. Sie wird vom zuständigen Finanzamt vergeben. Beim Finanzamt erhalten Sie auch eine Umsatzsteuer-ID, die für Geschäfte außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU notwendig ist. Diese kann alternativ auch beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.
  5. Mit der Gründung Ihrer GmbH gelten für Sie diverse weitere Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten. Z. B.:
    1. Die Gewerbeanmeldung ist für die Anzeige der Aufnahme einer Gewerbetätigkeit und die Einholung einer eventuell erforderlichen Erlaubnis notwendig.

Transparenzregister: Die Meldung an das Transparenzregister ist für alle GmbHs nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtend und sollte möglichst bald nach der Gründung erfolgen.

Um eine GmbH zu gründen, benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Gemäß § 7 GmbHG reichen für die Anmeldung im Handelsregister zunächst 12.500 Euro aus. Die Pflicht zur Einzahlung der übrigen 12.500 Euro bleibt allerdings bestehen.Für eine UG (haftungsbeschränkt) reicht schon ein Euro für die Gründung. Im Gegensatz zur GmbH muss das Stammkapital hier sofort voll eingezahlt werden. Außerdem muss jährlich aus den Gewinnen eine Rücklage in Höhe von 25 % des Gewinns gebildet werden.

Nein, nicht alle Firmennamen sind zulässig. Der Firmenname kann sich etwa auf den Namen der Inhaberin/des Inhabers oder den Tätigkeitsbereich des Unternehmens beziehen. Zulässig sind auch Fantasienamen. Beachten Sie für eine rechtssichere GmbH-Gründung folgende Regeln bei der Namenswahl:

  • Der Firmenname einer GmbH darf nicht zu allgemein sein (z. B. „Bau GmbH“).
  • Der Firmenname einer GmbH darf nicht ausschließlich aus einer Ortsbezeichnung bestehen (z. B. „Hamburg GmbH“).
  • Der Firmenname einer GmbH darf keine Bildzeichen enthalten, die mangels Les- und Aussprechbarkeit nicht geeignet sind, die Firma im Rechtsverkehr zu kennzeichnen (z. B. „Musik ♪ GmbH“). Die Verwendung von Satz- und Sonderzeichen ist ebenfalls nur eingeschränkt zulässig.
  • Der Firmenname einer GmbH darf keine irreführenden Zusätze haben wie „Partner“ oder „Co.“

Eine GmbH wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Geschäftsführung, d. h. den/die Geschäftsführer/in, vertreten. Sie können für die GmbH einen oder mehrere Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer bestellen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind Regelungen dazu sinnvoll, ob und inwieweit diese die Gesellschaft gemeinsam oder auch einzeln vertreten. Ihre Notarin/Ihr Notar berät Sie hierzu gerne.

Die Gründungskosten für eine GmbH/UG (haftungsbeschränkt) setzen sich zusammen aus den Notargebühren sowie den Kosten für den Handelsregistereintrag. Je nach Unternehmensgegenstand können noch weitere Kosten anfallen (z. B. Gewerbeanzeige, Eintragung in die Handwerksrolle, etc.).

Lassen Sie sich zu den genauen Kosten Ihrer GmbH-Gründung gerne vom Notar oder dessen Mitarbeiter beraten.

Wie lange der gesamte Gründungsprozess – von der ersten Idee bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit – dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere können sich die notwendigen Vorbereitungen und Vorplanungen je nach Unternehmensgegenstand und Geschäftsmodell stark unterscheiden. Eine allgemeingültige Aussage zur Dauer ist daher nur sehr bedingt möglich.

Die notarielle Beurkundung dauert regelmäßig 30 min. Ein Beurkundungstermin findet sich dabei häufig auch kurzfristig. Die Eintragung in das Handelsregister ist abhängig vom Registergericht und dauert in der Regel aber 2 bis 6 Tage. In sehr eiligen Fällen kann eine Eintragung durch das Registergericht auch in kürzerer Zeit erfolgen.

Vorsorge für Unternehmer

Handlungsfähig bleiben

Neben der geplanten Unternehmensnachfolge sollte auch Vorsorge für unvorhersehbare Ereignisse getroffen werden. Krankheit oder ein plötzlicher Todesfall können die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen.

Ich berate Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und weiteren Vorsorgeregelungen. Dabei stimme ich die erbrechtlichen Regelungen sorgfältig mit bestehenden Gesellschaftsverträgen ab, um rechtliche Unsicherheiten und spätere Konflikte zu vermeiden.

Notar Ralf Korte am Schreibtisch im Gespräch mit einer Mandantin