Erbrecht

Nachlass klar geregelt

Rechtzeitig vorsorgen und den eigenen Willen sichern

Notar Ralf Korte berät eine Mandantin an seinem Schreibtisch

Die Regelung des eigenen Nachlasses gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die man zu Lebzeiten treffen kann. Das Gesetz garantiert jedem Menschen die Freiheit, selbst zu bestimmen, wer das eigene Vermögen im Todesfall erhalten soll.

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihre Erbfolge individuell gestalten. Sie können beispielsweise Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge als Erben einsetzen, Erbquoten verändern, einzelne Vermögensgegenstände zuwenden oder eine Testamentsvollstreckung anordnen.

Als Notar berate ich Sie bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und unterstütze Sie dabei, Ihren persönlichen Willen rechtssicher umzusetzen.

Warum ein notarielles Testament Klarheit schafft

Kurz erklärt

Mit dem eigenen Nachlass beschäftigt sich niemand gern. Wer seinen letzten Willen jedoch klar regelt, erspart den Angehörigen später viel Unsicherheit. Das Video erklärt kompakt, was ein notarielles Testament leistet, wie die Beratung abläuft und wie sich Streit unter den Erben von vornherein vermeiden lässt.

Warum eine frühzeitige Nachlassplanung wichtig ist

Konflikte vermeiden

Ohne eine eigene Regelung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Diese entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen und kann insbesondere bei komplexen Familienverhältnissen, größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen zu unerwünschten Ergebnissen führen.

Eine sorgfältig geplante Nachlassregelung kann helfen:

  • Streit zwischen Erben zu vermeiden,
  • Vermögen gezielt weiterzugeben,
  • Angehörige abzusichern,
  • steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen und
  • den Übergang von Immobilien oder Unternehmen zu erleichtern.
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Testament – den letzten Willen rechtssicher gestalten

Ihr letzter Wille

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihre Erbfolge individuell zu bestimmen. Es kann als Einzeltestament oder – bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern – als gemeinschaftliches Testament errichtet werden.

Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Testament eigenhändig handschriftlich zu verfassen. Eine notarielle Beratung und Beurkundung sind jedoch häufig sinnvoll, da bereits kleine Formulierungsfehler oder unklare Regelungen später zu Streitigkeiten führen können.

Bei der Gestaltung eines Testaments berücksichtige ich unter anderem:

  • die persönliche Familien- und Vermögenssituation,
  • Pflichtteilsansprüche,
  • Immobilien und Unternehmensvermögen,
  • Vorsorgevollmachten und weitere Vorsorgeregelungen sowie
  • die gewünschte Absicherung einzelner Angehöriger.

Mein Ziel ist es, eine klare und rechtssichere Regelung zu schaffen, die Ihrem tatsächlichen Willen entspricht.

Notariell beurkundete Testamente werden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dadurch ist sichergestellt, dass Ihre Verfügung im Erbfall gefunden und im Nachlassverfahren berücksichtigt wird.

Erbvertrag – individuelle und verbindliche Nachlassregelung

Verbindlich vereinbart

Der Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, die Erbfolge verbindlich zu gestalten. Anders als ein Testament wird er zwischen mindestens zwei Vertragspartnern geschlossen und notariell beurkundet.

Ein Erbvertrag eignet sich insbesondere für:

  • nicht verheiratete Paare,
  • Unternehmer und Familienunternehmen,
  • komplexe Vermögensverhältnisse oder
  • Situationen, in denen eine verbindliche Nachfolgeplanung gewünscht ist.

Die im Erbvertrag getroffenen Regelungen können grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Vertragspartner geändert werden. Diese Bindungswirkung kann sinnvoll sein, um eine langfristige Planung und Sicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig bietet der Erbvertrag zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und kann individuell an Ihre Wünsche angepasst werden.

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Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht

Mehr als Erbeinsetzung

Neben der Einsetzung von Erben gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, den Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu regeln.

Vermächtnis

Einzelne Werte zuwenden

Mit einem Vermächtnis können Sie bestimmten Personen einzelne Gegenstände oder Vermögenswerte zukommen lassen, ohne sie als Erben einzusetzen.

Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn eine bestimmte Person ein Grundstück, eine Geldsumme oder einen besonderen persönlichen Gegenstand erhalten soll.

Testamentsvollstreckung

Umsetzung sicherstellen

Durch eine testamentarische Anordnung können Sie eine Testamentsvollstreckung vorsehen. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird und verwaltet den Nachlass entsprechend Ihren Vorgaben.

Eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere bei größeren Vermögen, Unternehmen, minderjährigen Erben oder komplizierten Familienverhältnissen sinnvoll sein.

Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder

Kinder absichern

Eltern können durch eine Verfügung von Todes wegen bestimmen, wer im Falle ihres Todes die Vormundschaft für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll.

Auch hierbei ist eine rechtzeitige und klare Regelung wichtig, um die Interessen und die Zukunft der Kinder bestmöglich abzusichern.

Was Sie zum Nachlass wissen sollten

Häufige Fragen

Wenn Sie ein Testament errichten möchten, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und einen Termin für ein Vorgespräch vereinbaren.

In diesem Gespräch besprechen wir Ihre persönlichen Wünsche und Ihre familiäre Situation. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und klären, welche Regelungen für Ihre Nachlassplanung in Betracht kommen.

Anschließend können wir auf Grundlage Ihrer Vorstellungen einen individuellen Testamentsentwurf vorbereiten.

Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richten sich insbesondere nach dem Wert Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung, wobei bestimmte Verbindlichkeiten nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden können.

Bei einem Einzeltestament fällt grundsätzlich eine 1,0-Gebühr an. Für ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten fällt grundsätzlich eine 2,0-Gebühr an. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen, Umsatzsteuer sowie Kosten für die amtliche Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.

Gerne informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten Ihres Testaments.

Ja. Ein Einzeltestament können Sie grundsätzlich jederzeit ändern oder widerrufen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn sich Ihre familiären Verhältnisse, Ihre Vermögenssituation oder Ihre persönlichen Wünsche ändern.

Sie können ein neues Testament errichten oder ein bestehendes Testament ganz oder teilweise widerrufen.

Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten können allerdings besondere Bindungswirkungen bestehen, die eine spätere Änderung einschränken.

Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihr bestehendes Testament rechtssicher an Ihre veränderten Lebensumstände anpassen können.

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Regelung der Erbfolge, mit der Sie verbindlich festlegen können, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen oder bestimmte Vermögenswerte erhalten soll.

Anders als bei einem Einzeltestament sind an einem Erbvertrag mindestens zwei Personen beteiligt. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

Ein wesentlicher Unterschied zum Testament besteht darin, dass die vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrags grundsätzlich eine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Eine spätere Änderung oder Aufhebung ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ein Erbvertrag kann insbesondere für Ehegatten, unverheiratete Paare oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge in Betracht kommen.

Wir erläutern Ihnen gerne, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und ob ein Testament oder ein Erbvertrag für Ihre persönliche Situation geeignet ist.

Ja. Sie können Ihr Testament grundsätzlich auch ohne notarielle Beurkundung selbst verfassen.

Damit ein eigenhändiges Testament formwirksam ist, muss es vollständig von Ihnen persönlich handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. Ein am Computer erstelltes und lediglich unterschriebenes Testament genügt diesen Anforderungen nicht.

Zusätzlich sollten Sie Ort und Datum der Errichtung angeben.

Bei einem handschriftlichen Testament besteht das Risiko, dass unklare Formulierungen oder formale Fehler zu Schwierigkeiten bei der späteren Nachlassabwicklung führen.

Eine notarielle Beurkundung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche rechtlich eindeutig festzuhalten. Zudem kann ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll in vielen Fällen einen kostenpflichtigen Erbschein ersetzen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung.

Meine Beratung

Persönlich und individuell

Jeder Nachlass ist so individuell wie der Mensch, der ihn hinterlässt. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Lösung.

Ich berate Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten der Nachlassgestaltung und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Regelung, die Ihre persönlichen Wünsche, Ihre familiäre Situation und Ihre Vermögensverhältnisse berücksichtigt.

Mit einer frühzeitigen notariellen Gestaltung schaffen Sie Klarheit, vermeiden spätere Konflikte zwischen Ihren Erben und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Notar Ralf Korte am Schreibtisch im Gespräch mit einer Mandantin