Die Regelung des eigenen Nachlasses gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die man zu Lebzeiten treffen kann. Das Gesetz garantiert jedem Menschen die Freiheit, selbst zu bestimmen, wer das eigene Vermögen im Todesfall erhalten soll.
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihre Erbfolge individuell gestalten. Sie können beispielsweise Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge als Erben einsetzen, Erbquoten verändern, einzelne Vermögensgegenstände zuwenden oder eine Testamentsvollstreckung anordnen.
Als Notar berate ich Sie bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und unterstütze Sie dabei, Ihren persönlichen Willen rechtssicher umzusetzen.



