Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Selbstbestimmt vorsorgen

Selbstbestimmt bleiben und rechtzeitig vorsorgen

Notar Ralf Korte bespricht am Empfang ein Schriftstück mit einer Mitarbeiterin

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass man vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst über persönliche, rechtliche oder medizinische Angelegenheiten entscheiden kann.

Viele Menschen gehen davon aus, dass im Ernstfall automatisch der Ehepartner, die Kinder oder nahe Angehörige handeln dürfen.

Dies ist jedoch rechtlich nicht selbstverständlich. Ohne entsprechende Vorsorge können wichtige Entscheidungen unter Umständen nicht von den Personen getroffen werden, denen Sie am meisten vertrauen.

Mit einer rechtzeitigen Vorsorge können Sie selbst bestimmen, wer Sie vertreten und Ihre Angelegenheiten regeln darf.

Individuelle Vorsorge für Ihre persönliche Situation

Passend zu Ihnen

Als Notar berate ich Sie bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und weiteren Vorsorgeurkunden. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich Regelungen, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passen und Ihre Wünsche für den Ernstfall berücksichtigen.

Zu den wichtigsten Vorsorgeinstrumenten gehören:

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung sowie
  • Patientenverfügung.
Siegelstempel aus Messing auf geprägtem PapierMit KI generiert

Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

Vertrauen übertragen

Mit einer Vollmacht können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die für Sie handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Eine Vorsorgevollmacht kann insbesondere Bereiche betreffen wie:

  • Vermögensangelegenheiten,
  • Bankgeschäfte,
  • Immobilienangelegenheiten,
  • Behörden- und Versicherungsangelegenheiten,
  • persönliche Angelegenheiten sowie
  • Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihrer Betreuung.

Eine sorgfältige Gestaltung ist besonders wichtig, da Umfang und Inhalt der Vollmacht genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden sollten.

Aufgeschlagener blauer Aktenordner mit Unterlagen und Füllfederhalter auf einem SchreibtischMit KI generiert
Lesebrille mit Brillenkette auf einem Stapel DokumenteMit KI generiert

Patientenverfügung – medizinische Entscheidungen selbst bestimmen

Behandlung selbst bestimmen

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre persönlichen Vorstellungen zu Behandlung, medizinischer Versorgung und lebensverlängernden Maßnahmen frühzeitig festzuhalten. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Wünsche klar und rechtssicher zu formulieren.

Betreuungsverfügung

Betreuer selbst wählen

Sollte trotz Vorsorge eine Betreuung erforderlich werden, können Sie mit einer Betreuungsverfügung Einfluss darauf nehmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und welche Wünsche dabei berücksichtigt werden müssen.

Damit schaffen Sie Orientierung für Ihre Angehörigen und das zuständige Betreuungsgericht.

Sichere Verwahrung und Registrierung

Im Ernstfall auffindbar

Notariell errichtete Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vorsorgevollmacht oder andere Anordnungen im Bedarfsfall gefunden und berücksichtigt werden können.

Vorsorge kompakt

Kurz beantwortet

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre Angelegenheiten regeln darf, wenn Sie dazu beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind.

Sie können eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie etwa in finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten. Welche Befugnisse die bevollmächtigte Person erhält, legen Sie selbst fest.

Eine Vorsorgevollmacht kann dazu beitragen, die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Gericht zu vermeiden. Auch Ehegatten und erwachsene Kinder sind nicht automatisch umfassend zur gegenseitigen Vertretung berechtigt.

Wir beraten Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht und unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst über Ihre Behandlung entscheiden können.

Sie können darin beispielsweise bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Sie künstlich ernährt oder beatmet werden möchten und welche lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben werden. Treffen Ihre Festlegungen auf die konkrete Behandlungs- und Lebenssituation zu, sind sie für die behandelnden Ärzte und Ihre rechtlichen Vertreter verbindlich.

Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Patientenverfügung. Für die Klärung medizinischer Fragen empfiehlt sich ergänzend ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich festlegen, wer vom Betreuungsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst regeln können und eine rechtliche Betreuung erforderlich wird.

Sie können darin auch bestimmen, welche Personen nicht als Betreuer eingesetzt werden sollen, und persönliche Wünsche für Ihre Betreuung festhalten.

Anders als bei einer Vorsorgevollmacht erhält die von Ihnen benannte Person ihre Vertretungsbefugnis erst durch die Bestellung des Betreuungsgerichts. Sie unterliegt dabei der gerichtlichen Kontrolle.

Eine Betreuungsverfügung kann auch eine sinnvolle Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht sein, beispielsweise für den Fall, dass die Vollmacht nicht wirksam ist oder nicht alle erforderlichen Angelegenheiten abdeckt.

Wir beraten Sie gerne zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung.

Meine Beratung

Verständlich und unabhängig

Vorsorge bedeutet, Verantwortung für die eigene Zukunft zu übernehmen und Angehörige zu entlasten. Eine individuell gestaltete Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schafft Sicherheit und stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche auch dann beachtet werden, wenn Sie diese selbst nicht mehr äußern können.


Ich berate Sie umfassend, verständlich und unabhängig bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgeurkunden und helfe Ihnen dabei, eine rechtssichere Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Notar Ralf Korte am Schreibtisch im Gespräch mit einer Mandantin