Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass man vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst über persönliche, rechtliche oder medizinische Angelegenheiten entscheiden kann.
Viele Menschen gehen davon aus, dass im Ernstfall automatisch der Ehepartner, die Kinder oder nahe Angehörige handeln dürfen.
Dies ist jedoch rechtlich nicht selbstverständlich. Ohne entsprechende Vorsorge können wichtige Entscheidungen unter Umständen nicht von den Personen getroffen werden, denen Sie am meisten vertrauen.
Mit einer rechtzeitigen Vorsorge können Sie selbst bestimmen, wer Sie vertreten und Ihre Angelegenheiten regeln darf.




