Ja, selbstverständlich. Vor einer Beurkundung können Sie Ihre Fragen und individuellen Anliegen mit uns besprechen. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge, zeigen mögliche Gestaltungsoptionen auf und unterstützen Sie dabei, eine passende Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.
Vor dem Termin
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren und uns Ihr Anliegen schildern.
Für die Vorbereitung benötigen wir in der Regel einige Angaben zu den Beteiligten und zum geplanten Rechtsgeschäft. Welche Informationen und Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, teilen wir Ihnen gerne mit.
Sobald uns die notwendigen Angaben vorliegen, können wir mit der Vorbereitung Ihres Vertragsentwurfs beginnen.
Ja. Sie erhalten den Vertragsentwurf grundsätzlich vor dem Beurkundungstermin, damit Sie ausreichend Gelegenheit haben, sich mit dem Inhalt vertraut zu machen und offene Fragen zu klären.
Bei bestimmten Verträgen, insbesondere beim Immobilienkauf zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, sind gesetzliche Fristen für die Bereitstellung des Entwurfs zu beachten.
Die Erstellung eines Vertragsentwurfs kann bereits Notargebühren auslösen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es anschließend nicht zu einer Beurkundung kommt.
Wird der Vertrag später bei demselben Notar beurkundet, werden die Entwurfsgebühren nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig auf die Beurkundungsgebühr angerechnet.
Bei Fragen zu den voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie gerne vorab.
Die Notargebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richten sich insbesondere nach dem Wert des jeweiligen Geschäfts und der Art der notariellen Tätigkeit.
Für dieselbe gesetzlich geregelte Tätigkeit gelten bei allen Notaren in Deutschland grundsätzlich die gleichen Gebühren. Individuelle Preisvereinbarungen oder Rabatte sind nicht zulässig.
Gerne informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten Ihres Vorhabens.
Der Termin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Notartermin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Je nach Anliegen können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Vollmachten, Personenstandsurkunden oder gesellschaftsrechtliche Dokumente.
Welche Unterlagen wir für Ihren konkreten Termin benötigen, teilen wir Ihnen gerne im Vorfeld mit.
Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah einen passenden Termin anzubieten. Die Verfügbarkeit hängt von der Art und dem Umfang Ihres Anliegens sowie unserer aktuellen Terminsituation ab.
Bei besonders dringenden Angelegenheiten sprechen Sie uns bitte direkt an. Wir prüfen gerne, welche Möglichkeiten bestehen.
Die Dauer eines Notartermins hängt von der Art und dem Umfang der Beurkundung ab. Einfache Beglaubigungen nehmen häufig nur wenige Minuten in Anspruch, während umfangreichere Beurkundungen mehr Zeit erfordern.
Wir planen für jeden Termin ausreichend Zeit ein, damit alle Beteiligten Gelegenheit haben, Fragen zu stellen und den Inhalt der Urkunde vollständig zu verstehen. Bspw. für die Beurkundung eines Kaufvertrages sowie die dazugehörige Finanzierungs-Grundschuld wird i. d. R. eine Stunde angesetzt.
Unsere Parkmöglichkeiten befinden sich im Hof hinter dem Gebäude. Die Zufahrt befindet sich in der Hübnerstraße. Alternativ können sie uns auch mit der Straßenbahnlinie 3 und 8 sowie der Buslinie 61 (Haltestelle: Nürnberger Platz) erreichen.
Leider sind wir derzeit nicht vollständig barrierefrei zu erreichen. Bis zum Fahrstuhl muss eine Treppe (ca. 12 Stufen) überwunden werden.
Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht persönlich in unser Notariat kommen können, sprechen Sie uns bitte an.
Wir prüfen gerne, ob in Ihrem Fall ein Termin außerhalb unserer Geschäftsräume möglich ist. Die Durchführung hängt insbesondere von den rechtlichen Voraussetzungen und den organisatorischen Möglichkeiten ab.
Bitte sprechen Sie uns vor Ihrem Termin an, wenn Sie Ihren Hund mitbringen möchten. Wir klären gerne vorab, ob dies möglich ist.
Nach dem Termin und besondere Anliegen
Nach der Beurkundung übernehmen wir, soweit erforderlich und beauftragt, die weiteren Schritte zur Abwicklung Ihres Rechtsgeschäfts.
Dazu gehört beispielsweise die Einholung notwendiger Genehmigungen, die Kommunikation mit Behörden und Gerichten oder die Veranlassung von Eintragungen in öffentliche Register.
Welche Schritte im Einzelnen erforderlich sind und wann Sie wieder tätig werden müssen, hängt von Ihrem jeweiligen Anliegen ab.
Wenn Ihr minderjähriges Kind ohne Sie oder nur mit einem Elternteil ins Ausland reist, kann eine Reisevollmacht erforderlich oder empfehlenswert sein.
Für die Vorbereitung beziehungsweise Beglaubigung einer Reisevollmacht werden je nach Einzelfall insbesondere folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- Vorlage einer Vollmacht (ADAC o. a. bieten Vorlagen an)
- gültige Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Personen
- Angaben zum Kind und gegebenenfalls dessen Ausweisdokument
- Angaben zur begleitenden Person
- Reiseziel und Reisezeitraum
- gegebenenfalls Nachweise über das Sorgerecht
Ob eine einfache schriftliche Reisevollmacht ausreicht oder eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, hängt insbesondere von den Einreisebestimmungen des Ziellandes und den Anforderungen der beteiligten Stellen ab.
Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der notariellen Beglaubigung Ihrer Reisevollmacht.
Wenn Sie eine beglaubigte Kopie eines Dokuments benötigen, bringen Sie bitte das Originaldokument mit und geben es bei uns ab. Die Erstellung der Kopien nimmt ca. 2 bis 3 Tage Zeit in Anspruch.
Wir prüfen, ob eine notarielle Beglaubigung möglich ist, und bestätigen bei einer beglaubigten Abschrift die Übereinstimmung der Kopie mit der vorgelegten Urkunde.
Bitte beachten Sie, dass eine beglaubigte Kopie lediglich die Übereinstimmung mit der Vorlage bestätigt. Sie beinhaltet keine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des ursprünglichen Dokuments.
Wenn Sie die beglaubigte Kopie für eine Behörde oder zur Verwendung im Ausland benötigen, empfehlen wir Ihnen, vorab zu klären, welche Form der Beglaubigung verlangt wird. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich.